Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die höchste Steuernachzahlung in der EU-Geschichte vorerst wieder aufgehoben. Die EU-Kommission habe dem irischen Staat fälschlicherweise illegale Staatsbeihilfen für Apple vorgeworfen, urteilte das Gericht am heutigen Mittwoch.
Die EU-Kommission hatte Apple vor vier Jahren eine spektakuläre Steuernachzahlung aufgebrummt, 13 Milliarden Euro sollte der Konzern an den irischen Staat überweisen. Denn Apple zahlte laut der Kommission in Irland teils nur 0,005 Prozent an Körperschaftssteuern, dank eines maßgeschneiderten Steuerdeals mit den dortigen Behörden.
Die Kommission hält Apples Steuerdeal für eine illegale Staatshilfe, die andere Firmen benachteiligt. Dem widerspricht Apple bis heute vehement und klagt seither gegen das Urteil. Konzernchef Tim Cook belehrte die zuständigen Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager laut einem Bericht sogar bei einem Treffen wegen des Urteils, allerdings zeigt die Kommission sich davon unbeeindruckt. Sie beharrt auf Rückzahlung des Geldes.
Irland fürchtet den Geldsegen
Interessanterweise will Irland selbst das Geld überhaupt nicht zurück – im Gegenteil, denn die irische Regierung fürchtet, andere internationale Konzerne mit ähnlichen Steuerdeals zu vergraulen. Sie gab sogar rund sieben Millionen Euro für Rechtskosten aus, um eine Nachzahlung Apples zu verhindern. Doch inzwischen legte Apple wegen rechtlichen Druck der EU die 13 Milliarden plus Zinsen auf ein Treuhandkonto, bis der Rechtsstreit endgültig entschieden ist.
Apples Steuerdeal in Irland ist nur Teil seiner globalen Steuervermeidungsstrategie. In den „Paradise Papers“ schilderte das International Consortium of Investigative Journalists, wie der Konzern ab 2014 zeitgleich mit verstärkten Bemühungen Irlands gegen Steuervermeidung an der Verschiebung von Geldern in Offshore-Steuerparadiese arbeitete. Der Konzern wies das zurück und nennt sich selbst „den größten Steuerzahler der Welt“.
Das EU-Gericht stellte sich heute auf die Seite von Apple und Irland. Das Gericht bedauere zwar den „unvollständigen und mitunter widersprüchlichen Charakter“ des maßgeschneiderten Steuerdeals für Apple, dennoch reichten die von der Kommission vorgelegten Argumente nicht aus, um eine ungerechtfertigte Bevorzugung Apples gegenüber anderen Firmen in Irland nachzuweisen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
EU-Kommissarin Vestager bedauerte das Urteil in einer ersten Reaktion. „Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, schadet dies dem fairen Wettbewerb in der EU“, sagte die oberste Wettbewerbshüterin in einer schriftlichen Stellungnahme. „Es entzieht auch der öffentlichen Hand und den Bürgern Mittel für dringend benötigte Investitionen – deren Notwendigkeit in Krisenzeiten noch akuter ist.“
Das heutige Urteil sprach das Gericht der Europäischen Union (EuG), das erstinstanzliche Gericht der EU-Justiz. Gegen das Urteil werde vermutlich berufen, egal wer gewinne, sagte der irische Vize-Premier Leo Varadkar vor dem Urteil. Die Kommission teilte zunächst mit, die nächsten Schritte noch überlegen zu wollen.
Das letzte Wort hat bei Berufungen der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der könnte wohl ein für alle Mal klären, ob Apple tatsächlich den gesamten Milliardenbetrag nachzahlen muss.
Update vom 15. Juli 2020: Die Reaktion von Kommissarin Vestager wurde nach Veröffentlichung hinzugefügt.
